In der Regel werden mit der BAU.CAMERA ausschließlich Übersichtsaufnahmen angefertigt, die Kombination aus Aufnahmeabstand und Brennweite schließt eine Erkenn- und Identifizierbarkeit der abgebildeten Personen aus. Auch keine anderen personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Kfz-Kennzeichen) werden dabei erfasst und übermittelt, so wird das Recht der Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung nicht berührt.
In näheren Aufnahmesituationen ist unsere Ergänzung ANONYMISIERUNG PERSONEN zu empfehlen. Alle identifizierbaren Personen auf den Bildern der BAU.CAMERA werden dabei automatisch anonymisiert, ebenso werden Auto-Kennzeichen unlesbar gemacht.
Zusätzlich können wir mit der Ergänzung VERPIXELUNG ausgewählte Teile des Bildes statisch verpixeln um z.B. angrenzende Grundstücke dauerhaft unkenntlich zu machen.
Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Unternehmen und Institutionen über die Videoüberwachung auf Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren. Der Einsatz unserer BAU.CAMERAs erfordert ganz konkret die Beschilderung und die Veröffentlichung von Informationen zum Thema vor Ort auf der Baustelle.
Zwei Dinge sind dabei praktisch auf der Baustelle umzusetzen:
Folgende Informationen müssen auf dem Infopapier veröffentlicht werden:
Gerne schicken Ihnen ein Beispiel eines vorausgefüllten Infopapiers zu, das Sie nur um die individuellen Kontaktdaten ergänzen sollten.
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind Sie als Kunde selbst verantwortlich.
Informationen vom Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen: